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AGB

0. Allgemeines

Diese AGB beziehen sich auf die von Urbanton Gbr (im Folgenden: “Anbieter”) angebotenen Online-Workshops (im Folgenden „Workshop“). Für die vom Anbieter angebotenen  Präsenztermine gelten abweichende AGBs.

1. Anmeldung / Terminvereinbarung

Die Anmeldung zu einem Workshop muss schriftlich (per E-Mail oder Fax) oder über die vom Anbieter dafür vorgesehene Internetseite erfolgen.
Bei einem Workshop mit Teilnehmerbegrenzung werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

2. Technische Voraussetzungen der Teilnehmer

Zur Teilnahme an dem Workshop ist die Einhaltung technischer Voraussetzungen erforderlich, die bei der jeweiligen Workshop-Beschreibung angegeben werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese technischen Mindestvoraussetzungen einzuhalten, rechtzeitig vor der Teilnahme zu überprüfen, ob die Verbindung zu den virtuellen Workshopräumen hergestellt werden kann und gegebenenfalls bestehende technische Störungen, deren Behebung in seiner Verantwortung liegt, rechtzeitig zu beheben.

3. Zugang zur Online-Schulung

Die Teilnehmer erhalten vom Anbieter zeitnah vor Beginn des Workshops per E-Mail einen Link zum virtuellen Workshopraum.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor unbefugten Zugriff zu schützen. Nur der Teilnehmer hat das Recht, die Zugangsdaten zu verwenden. Die Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen ist untersagt. Im Falle eines Missbrauchs ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu allen von dem Teilnehmer gebuchten Online-Workshops zu sperren. Der Teilnehmer haftet bei Nichteinhaltung.

5. Workshop-Gebühren

Die Höhe der Workshop-Gebühren wird im Vorfeld zwischen dem Teilnehmenden und dem Anbieter vereinbart.

Die Workshop-Gebühren sind bis drei Tage vor dem Workshopbeginn auf das genannte Konto einzuzahlen.

6. Stornierungen/Umbuchungen

Eine Stornierung muss dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden und ist bis zu einer Woche vor dem Workshoptermin kostenfrei möglich.

Danach werden vom Anbieter Stornierungskosten in Höhe von 100% der Kursgebühr angerechnet.
Bereits gebuchte Plätze können bis 3 Tage vor dem Workshoptermin mit Ersatzteilnehmenden besetzt werden.

7. Terminabsagen/Terminänderungen

Kann der Workshoptermin aus organisatorischen Gründen nicht wie geplant stattfinden, so werden die Teilnehmenden unverzüglich vom Anbieter darüber informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden in voller Höhe erstattet oder für einen Ersatztermin einbehalten, sofern der*die Teilnehmende die Teilnahme am Ersatztermin wünscht. Es bestehen keine weitere Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber dem Anbieter.

8. Schutzrechte

Alle Rechte, auch die der Aufzeichnung, Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Workshopunterlagen oder von Teilen daraus bleiben dem Anbieter vorbehalten. Kein Teil einer Aufzeichnung oder von überlassenen Unterlagen darf ohne die schriftliche Genehmigung des Anbieters in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet oder zu öffentlichen oder privaten Wiedergaben benutzt werden.

9. Haftung

Der Anbieter plant und führt den Workshop mit höchster Sorgfalt durch. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmern und deren bei dem Workshop benutzten Gegenständen ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorliegt. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche wie auch solche aus unerlaubter Handlung.
Die Teilnehmenden haften in gesetzlichem Umfang für Schäden an Inventar, Systemen und Daten des Anbieters oder Dritten, die durch Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Mitarbeiter aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der*die Teilnehmende ist verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

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